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| Hilfreiche Links rund ums Zügeln... | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Umziehen in einen anderen Ort
Bei einem Umzug in einen anderen Ort kommen viele Fragen auf. Hier finden Sie eine Auflistung von Webseiten verschiedener Städte in derer Sie wichtige Informationen über viele wichtige Punkte für Ihren Umzug finden um ihn möglichst einfach und effizient zu machen. Umziehen innerhalb derselben Stadt Melden Sie sich innerhalb von 8 Tagen im Kreisbüro des neuen Wohnkreises. Diese Meldung muss persönlich erfolgen. Für Schweizer Bürger/-innen reichen als Dokumente der
Weiter haben Sie die Möglichkeit eines Online-Adresswechsels bei vielen Städten aus der Schweiz. Bei einer Adressänderung können Sie auch gleich eine provisorische Parkkarte beantragen, falls diese in Ihrer Stadt an Ihrer Wohnung benötigt wird. Wohnsitzbestätigung Wenn Sie eine neue Wohnsitzbestätigung benötigen, so erhalten Sie diese im Personenmeldeamt in den Kreisbüros. Umzug und Adresswechsel Gratiskarten für Adressänderung durch einen Umzug mit der URR® erhalten Sie selbstverständlich kostenlos von uns. Nachsendeauftrag online Wir empfehlen auf jeden Fall einen Nachsendeauftrag online abzugeben, das spart wertvolle Zeit während der Umzugsvorbereitungen. Strassenverkehrsamt Bei einem Umzug müssen auch beim Strassenverkehrsamt die Adressänderungen bekanntgegeben werden. Es ist notwendig die Adressänderung für Fahrausweis/Führerschein, aber auch für den Fahrzeugausweis durchzuführen. Umzug in einen neuen Kanton Wichtig ist die Meldung innerhalb von 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt. Adressänderung Armee und Militär Sie müssen auch beim Militär Zürich Ihren Umzug bekannt geben. Für eine Adressänderung bei der Armee melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen beim Kreiskommando des Wohnortkantons. Hier finden Sie die Adressen der militärischen Stellen. Adressänderung Zivildienst Sollten Sie die nationale Dienstpflicht mittels Zivildienst beim Zivilschutz ableisten, so führen Sie bitte ihre Adressänderung bei der zuständigen Regionalstelle Ihres Kantons durch. Sperrmüll - Entsorgung Sollten Sie sich bei Ihrem Umzug für eine neue Einrichtung entscheiden, und die alten Möbel abtransportieren wollen, stehen wir von der Firma URR® natürlich gerne für Sie bereit! Nähere Informationen zu unseren Entsorgungs-Services finden Sie hier. Einbürgerung in die Schweiz Wenn Sie eine Einbürgerung in der Schweiz anstreben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Migrationsamt. Zoll Schweiz – Einfuhrbestimmungen – Übersiedlungsgut Schweiz Hier einige Informationen vom Zoll Schweiz zu Einfuhrbestimmungen von Übersiedlungsgut bei Umzug aus dem Ausland in die Schweiz. Bei Verlegung des Wohnsitzes und Einfuhr sind alle Hausrats-Gegenstände, Tiere, Sammlungen und Ihr Auto abgabenfrei. Die Bedingung ist allerdings der persönliche Gebrauch mind. 6 Monate vor Einfuhr und die weitere Benutzung nach dem Umzug. Im Zuge der Einfuhr ist das ausgefüllte Antragsformular 18.44 dem Einreisezollamt vorzulegen. Das Formular 18.44 können Sie hier herunterladen. Die Veranlagung Ihres Umzugsgutes muss unbedingt während den Öffnungszeiten der Zollämter für Handelswaren erfolgen (siehe unter Kontakt_Öffnungszeiten und Adressen der Zolldienststellen). Die Veranlagung des Umzugsgutes muss beim Zollamt für Handelswaren erfolgen. Heirat (Ausstattungsgut) Bei Umzug in die Schweiz durch Heirat mit einem Schweizer Ehepartner können das Umzugsgut sowie alle Hochzeitsgeschenke abgabefrei eingeführt werden. Verwenden Sie hierzu das Antragsformular 18.45 und legen es in der Zolldienststelle vor. Das Formular 18.45 können Sie hier herunterladen. Erben (Erbschaftsgut) Bei Erbschaft von Gegenständen die sich im Ausland befinden, kann eine in der Schweiz niedergelassene Person diese abgabenfrei einführen. Verwenden Sie hierzu das Antragsformular 18.46 und legen es in der Zolldienststelle vor. Wenn der Wert der Gegenstände 100.000 Franken übersteigt, muss die Einfuhr zwingend bei der Zollkreisdirektion eingereicht werden. Das Formular 18.46 können Sie hier herunterladen, Informationen vom Schweizer Zoll zu privatem Umzugsgut beim Übersiedeln in die Schweiz können hier eingesehen werden. Wohnungssuche Zu einem Umzug gehört natürlich die vorherige Wohnungssuche. Die Mietwohnungen in Ihrer Wahl Stadt finden Sie am besten in lokalen Zeitungen oder im Immobilienteil der Homepage der lokalen Zeitungen, oder in grossen gesamtschweizerischen Immobiliendatenbanken. Wir wünschen viel Erfolg bei der Suche! Internetsuchmaschinen: http://www.urbanhome.ch http://www.anzeiger.ch http://www.immostreet.ch http://www.immoscout24.ch http://www.alle-immobilien.ch/home http://www.immo-online.ch http://www.immoschweiz.ch http://www.immoogle.ch http://www.homegate.ch http://www.nzzdomizil.ch http://www.wohnservice24.ch Bundesamt für Wohnungswesen Nähere Informationen zu den rechtlichen Hintergründen bei Mietwohnungen, finden Sie auf der Homepage vom Bundesamt für Wohnungswesen: Mietrecht Wohnen und Gesundheit Wohnraumförderung Generelle Infos zum Thema Wohnen gibt es auf der Seite des Bundesamt für Wohnungswesen. Informationen zu Wohnen & Miete Die Homepage Hausinfo.ch gibt genaue Informationen zum Thema Mietwohnungen in in der Schweiz. So z.B. Mietrecht, Untermiete, Wertquote (Anteil einer Stockwerkseinheit am Gesamtwert der Liegenschaft) oder Rügefristen. Weiters Tipps zur richtigen Kündigung oder die Grenzen der Lärmbelästigung in Mietwohnungen. Auf dieser Homepage der Bundesbehörden der Schweizerischen Eingenossenschaft, finden Sie das gesamte Schweizerische Mietrecht im detaillierten Gesetzestext. Auf der Seite von Mietrechtpraxis finden Sie wichtige Angaben zum Hypothekarzins, Lebensdauertabellen und Informationen zu Heiz- und Nebenkosten. Weiters werden Bücher, Kurse und Seminare zum Thema Mietrecht angeboten. Hauseigentümerverband Wenn Sie durch Ihren Umzug zu einem neuen Haus- oder Wohnungseigentümer geworden sind, finden Sie hier auf dieser Webseite jede Menge Informationen über den Hauseigentümerverband, Mietvertrag und auch nützliche Formulare. Erstattung & Rückforderung der Umzugskosten für Expatriates Wenn Sie als internationaler Spezialist - Expatriate in die Schweiz gezogen sind, werden die Umzugskosten meist vom Arbeitgeber übernommen bzw. sind diese von der Steuer absetzbar. Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Steueramtes. Schulen und Kindergarten Vor einem Umzug in eine andere Stadt, muss natürlich auch für Ihre Kinder ein Platz in Schule und Kindergarten organisiert werden. Hausarzt Um nach dem Umzug in die neue Umgebung einen neuen Hausarzt zu finden, empfehlen wir die Internetseite: www.doktor.ch Steuern nach Umzug Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz Die Steuerpflicht beginnt an jenem Tag, an dem der Wohnsitz oder Aufenthalt der steuerpflichtigen Person in einer Gemeinde im Kanton beginnt. Innerhalb der Schweiz ist es massgeblich wo sich der Wohnort am Ende des Steuerjahres befindet. Nur an jenem Wohnort, an dem sich die steuerpflichtige Person zu Ende der Steuerperiode befindet, ist eine Steuererklärung einzureichen. Nur für Liegenschaften und Betriebstätten werden Steuerausscheidungen zwischen Kantonen vorgenommen. Weiters gibt es innerkantonal keine Ausscheidungen (Ausnahme: Juristische Personen) Für die anderen zu besteuernden Kapitalleistungen (Säule 2, Säule 3a und Zahlungen infolge Tod oder Invalidität) die getrennt vom Einkommen betrachtet werden, gilt der Zeitpunkt der Fälligkeit. Das heisst, es werden innerkantonal und interkantonal nur jene Kapitalleistungen besteuert, welche die Fälligkeit während der Dauer des Wohnsitzens erlangt haben. Zuzug aus dem Ausland/Wegzug ins Ausland Ist die Steuerpflicht nur für einen Teil der Steuerperiode anzuwenden, so wird dieses unterjährige Steuer nach besonderen Bestimmungen erhoben. Zuzug aus dem Ausland: Die Steuerpflicht beginnt an jenem Tag, an dem der Wohnsitz oder Aufenthalt der steuerpflichtigen Person in einer Gemeinde im Kanton beginnt. Wegzug ins Ausland: Die Steuerpflicht endet mit dem Wegzug. Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Kantonale Steueramt Krankenkasse(n) und Versicherungen Ihr Umzug und Ihre Adressänderung müssen natürlich auch bei Versicherung und Krankenkasse gemeldet werden. Ein Verzeichnis aller Schweizer Krankenversicherer finden Sie hier. Wenn Sie eine neue Versicherung benötigen, können Sie hier den günstigsten Anbieter wählen. Versicherungsvergleich bei Comparis und Versicherungen24. Internetprovider Wenn Sie im Zuge Ihrer Übersiedelung Ihren Internetprovider wechseln möchten, so finden Sie hier einen Internetprovider Vergleich:
AHV-Ausgleichskasse
Auch bei der AHV-Ausgleichskasse muss die Adresse geändert werden. Das Onlineportal der Ausgleichskasse der Stadt Zürich finden Sie hier: Möbel kaufen oder Möbel einlagern an der neunen Wohnadresse Möbelhäuser in Ihrer Nähe vinden Sie unter: www.yellowmap.ch/YM/Poi/Poi.aspx Billag Adressänderung und Telefon ummelden |
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