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| URR-Service AG - LIZENZ-Nr.: M8729 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
So benötigen ab dem 1. Januar 2004 alle Transportunternehmungen eine Zulassungsbewilligung (nachfolgend Lizenz genannt). Dieser Leitfaden orientiert Sie über die Voraussetzungen zur Erteilung einer Lizenz sowie über das Verfahren, wie eine Lizenz erworben werden kann. Es gibt Transporte, die weiterhin ohne Lizenz durchgeführt werden können. Bitte beachten Sie dazu das Informationsblatt „Transporte, die ohne Lizenz durchgeführt werden können“ des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Voraussetzungen zur Erteilung einer Lizenz Um eine Lizenz als Strassentransportunternehmung zu erhalten, müssen gemäss Art. 9 des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung und die Zulassung als Strassentransportunternehmung (Personenbeförderungsgesetz, PBG, SR 744.10) folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Nachweis der Zuverlässigkeit 2. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit 3. Nachweis der fachlichen Eignung Quelle: Bundesamt für Verkehr (BAV) |
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