Wohnungsübernahme – Wohnungsübergabe
Gemeinsam mit dem Vermieter sollte jedes Zimmer einmal genau angeschaut werden, eventuelle Renovierungsarbeiten und Reinigungsarbeiten besprochen und auch die Funktionstüchtigkeit der Elektrogeräte in der Küche sowie Waschmaschine und Tumbler kurz überprüft werden. Gibt es Risse oder Verfärbungen an den Wänden und Decken? Wasserflecken oder ähnliches auf dem Fussboden? Gibt es Kabelanschluss oder darf man eine Satellitenschüssel am Haus anbringen?
Sind eventuelle bauliche Veränderungen geplant? Diese Punkte sollte Sie schon jetzt im Protokoll vermerken! Funktionieren die Wasserhähne so wie es sein muss und sind Armaturen, Waschbecken und Badewanne frei von Schäden?
In der Schweiz gilt, dass maximal 10 Tage nach Wohnungsübernahme eventuelle Reklamationen schriftlich an den Vermieter mitgeteilt werden müssen.
Es ist zu beachten, dass der Mieter eine genaue Mängelliste erstellen und diese mit eingeschriebenem Brief an den Vermieter schicken. Wichtig ist, davon eine Kopie sowie den Postbeleg zu behalten, am besten den, den man auf der Website der Post ausdrucken kann.
Das Protokollieren
An dieser Stelle sollte auch nochmals genau festgelegt werden, in welchem Zustand die Wohnung im Falle des Auszugs wieder übergeben werden muss. Ebenso wie der Zustand im Waschraum und Keller ist, ist auch die Anzahl die Schlüssel, die der Mieter vom Vermieter erhält im Protokoll festzuhalten.
Dringend wichtig ist, dass alle mündlich getroffenen Verabredungen auch in der Wohnungsübergabe schriftlich dokumentiert ist. Beide Parteien erhalten ein unterschriebenes Exemplar von Wohnungsübergabe-Protokoll. So haben beide Parteien in eventuellen Streitfragen ein schriftliches Dokument mit Unterschriften in der Hand.
Beim Einzug Mängel feststellen
In der Schweiz gilt, dass maximal 10 Tage nach Wohnungsübernahme eventuelle Reklamationen schriftlich an den Vermieter mitgeteilt werden müssen.
Es ist zu beachten, dass der Mieter eine genaue Mängelliste erstellen und diese mit eingeschriebenem Brief an den Vermieter schicken. Wichtig ist, davon eine Kopie sowie den Postbeleg (Einschreiben) zu behalten.
Sie ersparen sich viel Ärger, wenn Sie beim Einzug auf dem Übergabeprotokoll alle Mängel festhalten.
Entspannt umziehen können Sie gerne mit uns!
Ihr URR-Team